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Beratung EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Geschäftspartner,

mit diesem Mandantenschreiben informieren wir Sie über die anstehenden gravierenden Änderungen im Datenschutzrecht und die daraus für Ihr Unternehmen resultierenden Maßnahmen zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Gesetzeslage.

Mit Wirkung zum 25.05.2018 treten gleichzeitig die Europäische Datenschutzgrundver­ordnung (Verordnung (EU) 2016/679 - DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzge­setz (BDSG-neu) in Kraft und finden ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt Anwendung. Mit Geltung dieser neuen Gesetzeslage sind Unternehmen branchenübergreifend und ausnahmslos zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet. Insbe­sondere durch die Einführung erweiterter Informations-, Belehrungs-, Rechenschafts­und Dokumentationspflichten sind Unternehmen ab dem 25.05.2018 dann dazu ver­pflichtet, sämtliche unternehmensinternen Prozesse an die geltenden Bestimmungen der DS-GVO und des BDSG-neu anzupassen.

Für Ihr Unternehmen besteht daher dringender Handlungsbedarf im Bereich des Ver­tragsmanagements, des Beschäftigungsdatenschutzes und der allgemeinen Risikoprä­vention. Die Einführung eines DS-GVO konformen Datenschutzmanagements sowie die durch die DS-GVO eingeführter Vorgaben sind umzusetzen.

Zu den wichtigsten und bis zum 25.05.2018 umzusetzenden Maßnahmen gehören:

Art. 37 DS-GVO

Bestellung eines betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich) ; Er­stellen einer Bestellungsurkunde für den Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG-neu)

Art. 30 DS-GVO

Erstellen eines strukturierten Datenschutz-Verarbeitungsverzeichnisses zur Dokumentation sämtlicher unternehmensinterner Datenverarbeitungsprozesse

Art. 35 DS-GVO

Erstellen einer Standard-Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nebst Handlingshinweisen („Guideline“)

Art. 88 DS-GVO

Erstellen von Vertragsmustern im Bereich „Beschäftigtendatenschutz“

(§ 26 BDSG-neu):

  • Arbeitsvertragsklausel(n)
  • Klauseln für Betriebsvereinbarungen
  • Verpflichtungsvereinbarung von ArbN auf das Datengeheimnis (Art. 32 Abs. 4 DS-GVO)
  • Schriftliche Einwilligungserklärung von ArbN mit Widerrufsvorbehalt (Art. 7,4 DS-GVO, § 26 BDSG-neu)

Art. 28 DS-GVO

Vertragsmanagement / Vertragserstellung im Bereich Auftragsverarbeitung

(= Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern: Subunternehmer, Personalagenturen, Job- Recruitern, Gehaltsabrechnungsbüros, IT-Administratoren etc.)

Art. 33, 34 DS- GVO

Handlungsempfehlung / Info-Schreiben zur rechtskonformen Meldung von Datenschutzpannen (Art. 33, 34 DS-GVO)

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der wichtigsten Vertrags­muster und Dokumente im Anwendungsbereich der DS-GVO und bieten des weiteren Rechtsberatungsleistungen zu den wichtigsten Themenbereichen des Datenschutz­rechts an, u.a.:

  • Beratung zum Thema Datenschutzbeauftragter (Qualifikationen, Sonderkündi­gungsschutz etc.)
  •  Beratung zum datenschutzrechtlichen Risk-Management zwecks Vermeidung von Geldbußen und anderer Sanktionen
  •  Inhouse-Schulungen zum Datenschutz („A bis Z“)
  •  Recht-Check der IST-Datenschutzprozesse und bestehenden Verträge (Anstel­lungsverträge, Dienstleistungsverträge etc.)
  •  Beratung zum Aufbau einer Datenschutz-Compliance Struktur (Notfall-Konzept; Meldung von Datenpannen)
  • Beratung zu speziellen Themen, wie z.B.:
    • ​​​Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Datenschutz Arbeitsunfähigkeit (AU), Gesundheitsdaten (Art. 9 DS-GVO) Video-/Audioüberwachung (Bsp.: Lagerhalle, Arbeitsplatz) Unternehmens-Homepage und Intranet

Gerne sind wir Ihnen bei der Umsetzung der DS-GVO in Ihrem Unternehmen behilflich. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen.

So finden Sie uns

ESSER RECHTSANWÄLTE | Am Alfredusbad 2 | 45133 Essen | Tel: +49 201 185350 | Fax: +49 201 1853521

Unsere Mandanten können die Parkplätze in der Tiefgarage des Rewe-Marktes nutzen. In der ersten Ebene der Tiefgarage halten Sie sich bitte rechts und benutzen den Ausgang "Geschäftshaus Am Alfredusbad 2".
Der Zugang zu unseren Kanzleiräumlichkeiten befindet sich im 4. OG.

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