Arbeitsrecht
In erster Linie beraten wir Arbeitgeber in Mandaten auf den Gebieten des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Hierzu gehören neben der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der gerichtlichen Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren auch die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Beratung liegt in der Begleitung Ihres Unternehmens bei Umstrukturierungen.
Zu unseren Mandanten gehören ebenso Arbeitnehmer, die wir hinsichtlich der Eingehung von Arbeitsverträgen und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten.
Besondere arbeitsrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen
- Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Begründung, Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführer-Dienstverträgen
- Beratung beim Aufbau einer Personalstruktur
- Betriebsstilllegungen und Personalreduzierungen
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
- Gestaltung von Anstellungsverträgen und Auflösungsvereinbarungen
- Insolvenzberatung
- Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Internationaler Personaleinsatz
- Internationales Projektmanagement
- Kündigungsschutz
- Tarifrecht
- Unternehmensakquisition
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Vertretung von Führungskräften