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Bankrecht
Im Fokus unserer bankrechtlichen Beratung steht das Bankvertragsrecht.
Wir beraten Bankkunden in Finanzierungsfragen und überprüfen Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit.
Bei möglichen Verletzungen von Beratungs- und Aufklärungspflichten setzen wir bestehende Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich für unsere Mandanten durch.
Besondere bankrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte:
- Anlegerschutzprozesse
- Bankvertragsrecht
- Bestellung und Verwertung von Kreditsicherheiten
- Dokumentenkredite
- Finanzierung
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfung von Kredit- und Darlehensbedingungen
- Sicherheitenmanagement
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Wertpapierrecht (Scheck-, Wechsel- und Depotgesetz)