Insolvenzrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Wir helfen Unternehmen und ihren Geschäftsführern, Gesellschaftern und Vorständen in der Krise und beraten sie, um Haftungsrisiken zu vermeiden. In Fragestellungen zur Restrukturierung werden wir ebenfalls beratend tätig.
Zur Vermeidung von Forderungsausfällen beraten wir Gläubiger bei der vertraglichen Gestaltung. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüfen wir vertragliche Anfechtungsmöglichkeiten zur Durchsetzung bestehender Forderungen.
Für Insolvenzverwalter setzen wir Ansprüche gegenüber Gläubigern durch.
Besondere insolvenzrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte:
- Abwehr von Anfechtungsansprüchen eines Insolvenzverwalters
- Beratung im Falle eines Insolvenzantrags
- Beratung von Unternehmern im Zeitraum vor/in der Krise
- Durchsetzung von Forderungen gegenüber Insolvenzverwaltern
- Fortsetzung der Geschäftsbeziehung im Einvernehmen mit einem Insolvenzverwalter
- Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung
- Gestaltung und Durchsetzung von Sicherungsrechten
- Restrukturierungen
- Sicherung und Durchsetzung von Forderungen gegenüber Unternehmen in der Krise
- Unterstützung von Insolvenzverwaltern bei der Forderungsdurchsetzung